- Abgeschlossenheitserklärung bzw. Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass einzelne Wohnungen oder Gewerbeeinheiten in einem Gebäude baulich voneinander getrennt sind. Sie wird vom Bauamt ausgestellt und ist eine Voraussetzung, um ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufzuteilen. Nur mit dieser Bescheinigung kann später eine Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen werden.
Beim Alleinauftrag beauftragt ein Eigentümer nur einen Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie. Der Makler übernimmt in dieser Zeit exklusiv die Vermarktung und koordiniert sämtliche Interessentenanfragen. Dadurch lassen sich Marketing, Besichtigungen und Verhandlungen deutlich strukturierter und effizienter steuern.
Eine Anschlussfinanzierung wird benötigt, wenn die Zinsbindung eines Immobiliendarlehens endet und noch eine Restschuld besteht. Eigentümer können dann entweder bei ihrer bisherigen Bank verlängern oder zu einer anderen Bank wechseln. Ziel ist es, neue Konditionen für die verbleibende Darlehenssumme zu vereinbaren.
Das Annuitätendarlehen ist die häufigste Form der Immobilienfinanzierung. Kreditnehmer zahlen eine gleichbleibende monatliche Rate, die aus Zinsen und Tilgung besteht. Mit der Zeit sinkt der Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt.
Die Auflassung ist die rechtliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Sie erfolgt in der Regel beim Notartermin im Rahmen der Kaufvertragsbeurkundung. Erst mit dieser Erklärung und der anschließenden Eintragung im Grundbuch wird der Käufer Eigentümer.
Die Auflassungsvormerkung wird nach dem Notartermin im Grundbuch eingetragen und sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie erneut verkauft oder weiter belastet. Für Käufer ist sie ein wichtiger Schutz zwischen Kaufvertrag und endgültigem Eigentumsübergang.
Der Aufteilungsplan zeigt die genaue Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Wohnungen oder Gewerbeeinheiten. Er enthält Grundrisse, Lage und Nummerierung der jeweiligen Einheiten. Dieser Plan ist Bestandteil der Teilungserklärung und wird beim Grundbuchamt hinterlegt.
Ein auftragsbezogener Makler arbeitet im direkten Auftrag eines Verkäufers oder Vermieters. Seine Aufgabe ist es, die Immobilie professionell zu vermarkten und geeignete Käufer oder Mieter zu finden. Grundlage ist immer ein Maklervertrag mit klar geregelten Leistungen.
Die Baubeschreibung beschreibt detailliert die Bauweise und Ausstattung einer Immobilie. Sie enthält Informationen zu Materialien, Technik, Baukonstruktion und Ausstattungselementen. Für Käufer ist sie besonders bei Neubauten oder umfangreichen Sanierungen wichtig.
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Sie verpflichtet den Eigentümer, bestimmte Dinge zu dulden oder zu unterlassen, etwa Abstandsflächen oder Zufahrtsrechte für Nachbargrundstücke. Baulasten werden in einem speziellen Baulastenverzeichnis geführt.
Der Bebauungsplan legt fest, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut werden dürfen. Er bestimmt zum Beispiel Gebäudehöhen, Baugrenzen, Nutzungsarten oder Geschosszahlen. Für Bauherren ist er die wichtigste Grundlage für eine geplante Bebauung.
Mit einer Belastungsvollmacht erlaubt der Verkäufer dem Käufer, bereits vor Eigentumsübergang eine Grundschuld im Grundbuch eintragen zu lassen. Dadurch kann der Käufer seine Finanzierung über eine Bank absichern. Diese Vollmacht wird meist direkt im Kaufvertrag geregelt.
Der Beleihungswert ist der von Banken ermittelte Wert einer Immobilie für Finanzierungszwecke. Er liegt meist unter dem tatsächlichen Marktwert, da Banken einen Sicherheitsabschlag berücksichtigen. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Kreditvergabe.
Besichtigungen geben Kaufinteressenten die Möglichkeit, eine Immobilie persönlich kennenzulernen. Dabei können sie Raumaufteilung, Zustand und Lage unmittelbar erleben. Für Verkäufer ist eine professionelle Organisation der Besichtigungen entscheidend für einen erfolgreichen Verkauf.
Das Bestellerprinzip gilt in Deutschland vor allem bei der Vermietung von Wohnungen. Es besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. In der Praxis ist dies meist der Vermieter.
Betriebskosten sind laufende Kosten, die beim Betrieb einer Immobilie entstehen. Dazu gehören beispielsweise Heizkosten, Müllabfuhr, Hausmeister oder Gebäudereinigung. Bei vermieteten Wohnungen werden viele dieser Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umgelegt.
Beim Bieterverfahren geben Kaufinteressenten Gebote für eine Immobilie ab. Der Verkäufer entscheidet anschließend, welches Angebot für ihn am attraktivsten ist. Dieses Verfahren wird häufig bei besonders gefragten Immobilien eingesetzt.
Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Wert von Grundstücken in einer bestimmten Lage an. Er wird regelmäßig vom Gutachterausschuss ermittelt und veröffentlicht. Der Wert dient als Orientierung für Käufer, Verkäufer und Sachverständige.
Die Bonität beschreibt die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Banken prüfen dabei Einkommen, Vermögen und bestehende Verpflichtungen. Eine gute Bonität verbessert die Chancen auf günstige Finanzierungsbedingungen.
Der Darlehensvertrag regelt die Finanzierung einer Immobilie zwischen Bank und Kreditnehmer. Darin sind Zinssatz, Laufzeit, Tilgung und Sicherheiten festgelegt. Dieser Vertrag bildet die rechtliche Grundlage der Immobilienfinanzierung.
Die Darlehensrestschuld ist der noch offene Betrag eines Immobilienkredits zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie verringert sich mit jeder Tilgungszahlung. Bei einem Verkauf muss diese Restschuld meist vollständig abgelöst werden.
Eine Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn ein Vermieter eine vermietete Wohnung selbst nutzen möchte oder sie für nahe Angehörige benötigt. Dafür müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Mieter haben je nach Mietdauer unterschiedliche Kündigungsfristen.
Eigenkapital bezeichnet die finanziellen Mittel, die Käufer aus eigenen Ersparnissen in eine Immobilienfinanzierung einbringen. Je höher der Eigenkapitalanteil, desto günstiger sind in der Regel die Kreditkonditionen. Banken betrachten Eigenkapital als wichtigen Sicherheitsfaktor.
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dort werden wichtige Themen wie Instandhaltungen, Kosten oder Hausordnung beschlossen. Jeder Eigentümer hat entsprechend seines Miteigentumsanteils ein Stimmrecht.
Der Eigentumsübergang einer Immobilie erfolgt erst mit der Eintragung des Käufers im Grundbuch. Zwischen Kaufvertrag und Eintragung können mehrere Wochen oder Monate liegen. Erst danach ist der Käufer rechtlich Eigentümer der Immobilie.
Eine Eigentumswohnung ist eine einzelne Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses, die rechtlich einem bestimmten Eigentümer gehört. Neben der Wohnung selbst gehört auch ein Anteil am Gemeinschaftseigentum dazu. Eigentümer bilden gemeinsam eine Wohnungseigentümergemeinschaft.
Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er zeigt den Energieverbrauch oder Energiebedarf einer Immobilie an. Beim Verkauf oder der Vermietung muss der Energieausweis Interessenten vorgelegt werden.
Beim Erbbaurecht gehört das Gebäude dem Eigentümer, während das Grundstück einem anderen gehört. Für die Nutzung des Grundstücks wird ein regelmäßiger Erbbauzins gezahlt. Das Erbbaurecht wird meist für sehr lange Zeiträume von bis zu 99 Jahren vereinbart.
Erwerbsnebenkosten entstehen zusätzlich zum Kaufpreis einer Immobilie. Dazu gehören insbesondere Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchkosten und gegebenenfalls Maklerprovision. Käufer sollten diese Kosten bei der Finanzierung unbedingt berücksichtigen.
Ein Exposé ist die ausführliche Präsentation einer Immobilie. Es enthält Informationen zur Lage, Ausstattung, Grundrissen, Bildern und wichtigen Eckdaten. Ziel ist es, Interessenten einen umfassenden ersten Eindruck der Immobilie zu vermitteln.
Die Flurkarte zeigt Grundstücke mit ihren genauen Grenzen und Flurstücksnummern. Sie ist Teil des Liegenschaftskatasters und dient der amtlichen Dokumentation von Grundstücken. Für Käufer liefert sie wichtige Informationen über Lage und Größe eines Grundstücks.
Ein Forward-Darlehen sichert sich schon heute einen Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung in der Zukunft. Es wird häufig mehrere Jahre vor Ablauf der Zinsbindung abgeschlossen. Dadurch können Kreditnehmer steigenden Zinsen vorbeugen.
Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile eines Gebäudes, die allen Eigentümern gemeinsam gehören. Dazu zählen beispielsweise das Dach, das Treppenhaus oder die Außenfassade. Für Instandhaltung und Kosten ist die gesamte Eigentümergemeinschaft verantwortlich.
- Gewerblicher Grundstückshandel
Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, wenn Immobilien regelmäßig gekauft und mit Gewinn weiterverkauft werden. Steuerlich kann dies als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Dadurch können zusätzliche steuerliche Verpflichtungen entstehen.
- Grundbuch und Grundbuchauszug
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken eingetragen sind. Es enthält Angaben zu Eigentümern, Grundschulden und Rechten Dritter. Ein Grundbuchauszug zeigt den aktuellen Stand dieser Eintragungen.
Eine Grunddienstbarkeit ist ein dauerhaftes Recht, das ein Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks belastet. Beispiele sind Wegerechte oder Leitungsrechte. Diese Rechte werden im Grundbuch eingetragen.
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf einer Immobilie an und wird vom Käufer gezahlt. Die Höhe variiert je nach Bundesland. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Erwerbsnebenkosten.
Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks überbaut werden dürfen. Eine GRZ von 0,4 bedeutet beispielsweise, dass 40 Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden können. Diese Kennzahl ist im Bebauungsplan festgelegt.
Der Grundriss zeigt die räumliche Aufteilung einer Immobilie aus der Vogelperspektive. Er stellt Zimmer, Türen, Fenster und Maße dar. Für Käufer ist er ein wichtiges Instrument, um die Raumstruktur zu verstehen.
Die Grundschuld ist eine Sicherheit für ein Immobiliendarlehen. Sie wird im Grundbuch eingetragen und dient der Bank als Absicherung des Kredits. Wird das Darlehen nicht zurückgezahlt, kann die Bank das Grundstück verwerten.
Bei einer Grundschuld mit Brief wird zusätzlich zum Grundbucheintrag ein Grundschuldbrief ausgestellt. Dieses Dokument verkörpert das Recht an der Grundschuld. Für Änderungen oder Löschungen muss der Brief vorgelegt werden.
Bei einer Grundschuld ohne Brief gibt es kein zusätzliches Dokument. Das Recht existiert ausschließlich im Grundbuch. Diese Variante ist heute deutlich häufiger, da sie einfacher zu verwalten ist.
Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer auf Grundstücke und Immobilien. Sie wird von der jeweiligen Kommune erhoben. Eigentümer tragen diese Steuer unabhängig davon, ob sie selbst im Objekt wohnen oder es vermieten.
Der Grundstückswert beschreibt den Wert eines unbebauten Grundstücks. Er wird unter anderem durch Lage, Größe und Bebauungsmöglichkeiten bestimmt. Bodenrichtwerte dienen dabei häufig als Orientierung.
Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium zur Bewertung von Immobilien. Er sammelt Kaufpreise und erstellt Marktanalysen sowie Bodenrichtwerte. Diese Daten sind wichtige Grundlagen für Immobilienbewertungen.
Hausgeld ist die monatliche Zahlung eines Wohnungseigentümers an die Hausverwaltung. Darin enthalten sind Betriebskosten, Verwaltungskosten und Beiträge zur Instandhaltungsrücklage. Die Höhe wird von der Eigentümergemeinschaft beschlossen.
Homestaging bezeichnet die professionelle Vorbereitung einer Immobilie für den Verkauf. Räume werden durch Möbel, Licht und Dekoration ansprechend inszeniert. Ziel ist es, die Immobilie emotional erlebbar zu machen und schneller zu verkaufen.
Die Hypothek ist eine Form der Grundpfandrechtsicherung für ein Darlehen. Im Gegensatz zur Grundschuld ist sie direkt an die Höhe der bestehenden Schuld gekoppelt. In der Praxis wird heute jedoch fast ausschließlich die Grundschuld verwendet.
Die Instandhaltungsrücklage ist ein finanzielles Polster einer Eigentümergemeinschaft. Aus diesem Geld werden größere Reparaturen oder Sanierungen am Gebäude bezahlt. Jeder Eigentümer zahlt regelmäßig einen Anteil in diese Rücklage ein.
Eine Kapitalanlageimmobilie wird gekauft, um Einnahmen aus Vermietung oder Wertsteigerung zu erzielen. Der Käufer nutzt die Immobilie also nicht selbst. Für Investoren spielen Lage, Mietrendite und Entwicklungspotenzial eine wichtige Rolle.
Die Kaufpreisfälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Kaufpreis zahlen muss. Der Notar teilt diesen Zeitpunkt mit, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören meist Grundbucheintragungen und Genehmigungen.
Bei vermieteten Immobilien wird der Kaufpreis häufig in Gebäude- und Grundstücksanteil aufgeteilt. Diese Aufteilung ist steuerlich relevant, da nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann. Sie spielt besonders für Kapitalanleger eine Rolle.
- Käufer und Verkäufercourtage
Die Courtage ist die Provision, die für die Vermittlung einer Immobilie gezahlt wird. In vielen Fällen teilen sich Käufer und Verkäufer diese Kosten. Fälschlicherweise liest man oft, dass die Provision hälftig geteilt werden muss. Gerne erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch welche besseren Möglichkeiten es gibt.
Lastenfreiheit bedeutet, dass eine Immobilie frei von finanziellen Belastungen im Grundbuch übergeben wird. Dazu gehören beispielsweise alte Grundschulden oder Hypotheken. Vor dem Eigentumsübergang müssen diese Einträge gelöscht werden.
- Lasten und Beschränkungen
Lasten und Beschränkungen sind Rechte Dritter, die auf einem Grundstück liegen. Dazu gehören beispielsweise Wegerechte, Nießbrauch oder Wohnrechte. Diese Rechte sind im Grundbuch eingetragen.
Die Löschungsbewilligung ist ein Dokument, mit dem eine Bank der Löschung einer Grundschuld im Grundbuch zustimmt. Sie wird meist nach vollständiger Rückzahlung eines Darlehens ausgestellt. Erst danach kann der Eintrag im Grundbuch entfernt werden.
Die Maklercourtage ist die Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Sie wird in der Regel erst nach Abschluss eines Kaufvertrags fällig. Höhe und Aufteilung sind gesetzlich geregelt.
Der Marktwert beschreibt den Preis, der unter normalen Marktbedingungen für eine Immobilie erzielt werden kann. Er ergibt sich aus Angebot und Nachfrage sowie Lage, Zustand und Ausstattung. In Gutachten wird dieser Wert häufig auch Verkehrswert genannt.
Die Mietpreisbremse begrenzt in bestimmten Regionen die Höhe der Miete bei einer Neuvermietung. Sie soll verhindern, dass Mieten in angespannten Wohnungsmärkten stark ansteigen. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen.
Der Miteigentumsanteil beschreibt den Anteil eines Eigentümers am gesamten Grundstück und Gebäude. Er wird meist in Tausendstel angegeben. Dieser Anteil bestimmt häufig auch das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung.
Modernisierungsmaßnahmen verbessern den Zustand oder die Energieeffizienz einer Immobilie. Beispiele sind neue Fenster, eine neue Heizungsanlage oder eine Fassadendämmung. Solche Maßnahmen können den Wert einer Immobilie deutlich steigern.
- Nießbrauch und Nießbrauchrecht
Der Nießbrauch erlaubt einer Person, eine Immobilie zu nutzen, obwohl sie nicht Eigentümer ist. Die Person darf die Immobilie bewohnen oder vermieten und die Erträge daraus behalten. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen.
Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das von einem Notar geführt wird. Kaufpreise können dort sicher hinterlegt werden, bis alle Vertragsbedingungen erfüllt sind. Heute wird dieses Konto nur noch in besonderen Fällen genutzt.
Der Kaufvertrag einer Immobilie muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Der Notar liest den Vertrag vor, erklärt die Inhalte und stellt sicher, dass beide Parteien alles verstehen. Erst danach wird der Vertrag rechtswirksam.
- Notarkosten und Grundbuchkosten
Beim Immobilienkauf entstehen Kosten für den Notar und das Grundbuchamt. Sie fallen für die Beurkundung des Kaufvertrags und verschiedene Eintragungen im Grundbuch an. Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer.
- Protokoll Eigentümerversammlung
Nach jeder Eigentümerversammlung wird ein Protokoll erstellt. Darin werden alle Beschlüsse und wichtigen Diskussionen festgehalten. Für Käufer ist dieses Dokument eine wichtige Informationsquelle über den Zustand der Gemeinschaft.
Provisionsfrei bedeutet, dass beim Kauf einer Immobilie keine Maklerprovision anfällt. Dies ist häufig der Fall, wenn der Verkäufer selbst verkauft oder der Bauträger direkt anbietet. Für Käufer reduziert sich dadurch der Gesamtaufwand.
Die Restnutzungsdauer beschreibt die verbleibende wirtschaftliche Nutzungszeit eines Gebäudes. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Immobilienbewertung. Je länger die Restnutzungsdauer, desto höher ist meist der Gebäudewert.
- Rücktritt vom Kaufvertrag
Ein Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Meist muss eine vertraglich vereinbarte Bedingung nicht erfüllt worden sein. Ohne entsprechende Regelungen ist ein Rücktritt nur in Ausnahmefällen möglich.
Die Schufa-Auskunft gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person. Banken nutzen diese Information bei der Entscheidung über Immobilienfinanzierungen. Auch Vermieter verlangen sie häufig bei Mietinteressenten.
Die Sicherungsgrundschuld ist die übliche Form der Grundschuld bei Immobilienfinanzierungen. Sie dient als Sicherheit für ein Darlehen und wird im Grundbuch eingetragen. Sie bleibt oft bestehen, auch wenn das Darlehen später abgelöst wird.
- Sondereigentum und Sondereigentumsanteil
Sondereigentum bezeichnet den Teil einer Immobilie, der einem Eigentümer allein gehört. Dazu zählen in der Regel die Räume innerhalb einer Wohnung. Dieses Eigentum wird im Grundbuch genau definiert.
Ein Sondernutzungsrecht erlaubt einem Eigentümer, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen. Typische Beispiele sind Gartenflächen, Stellplätze oder Dachterrassen. Das Recht wird meist in der Teilungserklärung festgelegt.
Die Spekulationssteuer kann beim Verkauf einer Immobilie anfallen. Sie betrifft Immobilien, die innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft werden. Selbst genutzte Immobilien sind häufig von dieser Steuer befreit.
Die Teilungserklärung legt fest, wie ein Gebäude in einzelne Eigentumseinheiten aufgeteilt ist. Sie beschreibt Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Miteigentumsanteile. Dieses Dokument ist Grundlage jeder Wohnungseigentümergemeinschaft.
Tilgung bezeichnet die Rückzahlung eines Darlehens. Sie erfolgt meist monatlich zusammen mit den Zinsen. Eine höhere Tilgungsrate führt dazu, dass ein Kredit schneller abbezahlt wird.
Der Tilgungsplan zeigt die Entwicklung eines Darlehens über die gesamte Laufzeit. Er stellt dar, wie sich Zinsen, Tilgung und Restschuld im Laufe der Zeit verändern. Kreditnehmer erhalten so einen Überblick über ihre Finanzierung.
Ein Tippgeber vermittelt einem Makler den Kontakt zu einem möglichen Verkäufer oder Käufer. Kommt es zu einem erfolgreichen Geschäft, kann der Tippgeber eine vereinbarte Provision erhalten. Diese Vereinbarung wird vorher festgelegt.
Das Übergabeprotokoll wird bei der Schlüsselübergabe erstellt. Darin werden der Zustand der Immobilie, Zählerstände und übergebene Schlüssel dokumentiert. Es schützt Käufer und Verkäufer vor späteren Unklarheiten.
Der umbaute Raum beschreibt das Volumen eines Gebäudes in Kubikmetern. Diese Kennzahl wird häufig bei Baukostenberechnungen verwendet. Sie berücksichtigt alle Räume innerhalb der Gebäudehülle.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt. Sie bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Erst danach kann der Käufer endgültig im Grundbuch eingetragen werden.
Der Verkehrswert ist der rechtlich definierte Marktwert einer Immobilie. Er beschreibt den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Sachverständige ermitteln ihn anhand verschiedener Bewertungsverfahren.
In manchen Wohnungseigentümergemeinschaften muss der Verwalter einem Verkauf zustimmen. Diese Regel ist in der Teilungserklärung festgelegt. Sie soll sicherstellen, dass neue Eigentümer zur Gemeinschaft passen.
- Vorfälligkeitsentschädigung
Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt an, wenn ein Immobiliendarlehen vorzeitig zurückgezahlt wird. Die Bank verlangt diese Zahlung als Ausgleich für entgangene Zinsen. Die Höhe hängt von Restschuld und Zinssatz ab.
Ein Vorkaufsrecht gibt bestimmten Personen das Recht, eine Immobilie bevorzugt zu kaufen. Häufig haben Mieter oder Gemeinden ein solches Recht. Wird ein Verkauf vereinbart, können sie zu denselben Bedingungen eintreten.
Ein Wegerecht erlaubt es, ein fremdes Grundstück zu betreten oder zu befahren. Dieses Recht wird häufig benötigt, wenn ein Grundstück keinen direkten Zugang zur Straße hat. Es wird meist im Grundbuch eingetragen.
Die Wohnflächenberechnung ermittelt die tatsächliche Wohnfläche einer Immobilie. Dabei werden bestimmte Flächen voll oder teilweise angerechnet, etwa Dachschrägen oder Balkone. Die Berechnung erfolgt meist nach der Wohnflächenverordnung.
Die Wohngeldabrechnung zeigt die laufenden Kosten einer Eigentumswohnung. Sie enthält Betriebskosten sowie Rücklagen für Instandhaltung. Eigentümer zahlen monatliche Vorauszahlungen an die Hausverwaltung.
Ein Wohnrecht erlaubt einer bestimmten Person, eine Immobilie lebenslang zu bewohnen. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen. Es bleibt auch bestehen, wenn die Immobilie verkauft wird.
Für jede Eigentumswohnung wird ein eigenes Wohnungsgrundbuch angelegt. Darin sind Eigentümer, Miteigentumsanteile und Belastungen eingetragen. Es funktioniert ähnlich wie das Grundbuch eines Grundstücks.
Die Zinsbindung legt fest, wie lange der Zinssatz eines Darlehens unverändert bleibt. Häufige Zeiträume sind zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre. Danach wird eine Anschlussfinanzierung notwendig.
- Zwangsvollstreckung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Die Zwangsvollstreckung ermöglicht es einem Gläubiger, offene Forderungen rechtlich durchzusetzen. Bei Immobilienfinanzierungen unterwerfen sich Eigentümer oft bereits im Grundschulddokument dieser Vollstreckung. Dadurch kann eine Bank im Ernstfall schneller auf die Immobilie zugreifen.